Fragen und Antworten rund um das AboTicket

Der Preis eines AboTickets ergibt sich durch die Art des Abos und den Geltungsbereich. Auf der Tarifseite www.westfalentarif.de beziehungsweise für das Rheinland unter www.vrr.de finden Sie alle AboTickets sowie die jeweiligen aktuellen Preise.

Sie erhalten Ihr AboTicket, zusammen mit den Monats-Wertmarken, in der Regel 1,5 Wochen vor Abo-Beginn. Ungefähr 1,5 Wochen vor Ablauf der ersten 6 Monats-Wertmarken erhalten Sie automatisch weitere 6 Monats-Wertmarken zugeschickt. Im Rheinland erhalten Sie von uns eine Chipkarte, in der Regel 1,5 Wochen vor dem Abo-Beginn.
 

Die Abbuchungen der Monatsbeträge zum AboTicket finden immer zum Monatsersten im Voraus statt. Ein alternativer Termin ist nicht möglich. Eine Zahlung per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich.

In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit eines Abos 12 Monate. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel beim 60plusAbo im WestfalenTarif. Bitte informieren Sie sich bei unserem Abo-Management über die Laufzeit Ihres Abos. Natürlich können Sie auch vor Ablauf der regulären Abozeit kündigen. In diesem Falle erfolgt lediglich eine Nachberechnung des vergünstigten Abopreises zum freiverkäuflichen Monatsticket.

Im VRR-Tarif beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist möglich und wird mit einer pauschalen Gebühr in Höhe von 20 Euro berechnet.

Sie können Ihr Abo monatlich bis zum 15. des Vormonats schriftlich kündigen.
Sofern Sie noch Wertmarken nach Ihrem Kündigungszeitpunkt haben, schicken Sie diese zusammen mit dem Kündigungsschreiben an das Abo-Management.
Sollte Ihr Abo über eine Chipkarte laufen, müssen Sie diese ebenfalls an uns zurücksenden. Eine fehlende Chipkarte hat einen Wert von 10 Euro.

Wenn Sie ein AboTicket bestellen möchten, senden Sie Ihre Bestellung bitte an unser Abo-Management per Briefpost oder E-Mail.
Wenn Sie ein Abo kündigen möchten, dann senden Sie Ihre Kündigung ebenfalls zu unserem Abo-Management.

Die Adresse lautet:

WB Westfalen Bus GmbH
Abo-Management
Postfach 84 31
48045 Münster

BVR Busverkehr Rheinland GmbH
Abo-Management
Postfach 84 31
48045 Münster

In den Tarifgebieten WestfalenTarif und VRR-Tarif können Sie sich zwischen dem regulären Abo oder dem 9 Uhr Abo entscheiden. Hier wählen Sie zusätzlich, ob Sie dieses nur selbst, also "persönlich" nutzen möchten oder aber eventuell an Familienmitglieder weitergeben, also "übertragbar" möchten. Die Ausstellung von Ersatzwertmarken im Westfalentarif ist allerdings nur für ein persönliches AboTicket möglich. Im VRR-Tarif ist die Ausstellung einer Ersatzchipkarte bei beiden Ticketvarianten möglich.

Mit einem AboTicket haben Sie die Möglichkeit, auch über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus zu fahren. Sie können direkt beim Busfahrer ein so genanntes AnschlussTicket beziehungsweise FahrWeiterTicket kaufen und damit preisgünstig über den Geltungsbereich Ihres Abos hinausfahren.

Für das Fahren ohne Ticket wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro erhoben. Sollten Sie Ihr AboTicket lediglich vergessen haben, können Sie, falls ein EBE ausgestellt worden ist, innerhalb von 14 Tagen bei dem Verkehrsunternehmen, welches Ihnen das EBE ausgestellt hat, schriftlich Ihr AboTicket beziehungsweise Ihre Chipkarte vorlegen. Dann reduziert sich das EBE auf einen Bearbeitungsbetrag von 7 Euro.

Ersatzwertmarken gibt es nur für persönliche AboTickets im WestfalenTarif. Die Gebühr für Ersatz-Wertmarken beträgt je Monatsabschnitt 6 Euro. Sofern Sie lediglich Ihre Kundenkarte verloren haben, können Sie sich kostenfrei eine Ersatzkundenkarte vom Abo-Management ausstellen lassen.

Im Rheinland haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatz-Chipkarte zu bekommen. Die Gebühr dafür beträgt bei der ersten Ersatzkarte 10 Euro, bei einem weiteren Verlust im Zeitraum von 12 Monaten, liegt die Ersatzgebühr bei 20 Euro. Eine Ersatz-Chipkarte erhalten Sie bei unserem Abo-Management.

Sofern sich Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung ändert, teilen Sie uns dies rechtzeitig, am besten vor dem 15. eines Monats, schriftlich oder per E-Mail mit. Sollte sich der Kontoinhaber ändern, so benötigen wir zwingend ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

Eine Abo-Unterbrechung ist in einzelnen Fällen möglich und in den jeweiligen Tarifbestimmungen der Verbünde geregelt. Hierzu zählt z.B. im Westfalentarif eine Krankheit von mindestens 15 Tagen, wenn eine attestierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist hingegen nicht möglich.

Im VRR-Tarif ist eine tagesscharfe Pausierung möglich, bei einer Berechnung von monatlich 5 Euro Bearbeitungsgebühr und einem Abzug je genutztem Tag in Höhe von 6% des Ticketpreises.

Über eine Abo-Unterbrechung aufgrund der Corona-Pandemie entscheiden die jeweiligen Verbünde anhand der aktuellen Lage regelmäßig neu. Bei Interesse an einer Abo-Unterbrechung erfragen Sie die aktuellen Rahmenbedingungen per E-Mail beim Abo-Management.

Abo-Management