Mobilitätsgarantie NRW: Mobil mit Garantie!

  • Bei Verspätungen von Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in NRW
  • Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/EC oder ICE)
  • Nutzung von Taxi
  • Erstattung der Kosten im Nachhinein

Voraussetzungen und Modalitäten

Wenn das gewünschte Nahverkehrsmittel ausfällt bzw. mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle abfährt, greift die Mobilitätsgarantie, sofern Sie ein für diese Fahrt gültiges Nahverkehrsticket zum Verbund- oder NRW-Tarif (kein Fernverkehrsticket) haben.

  • Neben Taxi und Fernverkehr dürfen auch Sharing-Angebote als zusätzliches alternatives Verkehrsmittel genutzt werden
  • Taxi- oder Sharingkosten werden in Höhe von bis zu 30 Euro pro Person erstattet (tagsüber von 5 Uhr bis 20 Uhr)
  • In den Abend- und Nachtstunden (ab 20 Uhr bis 5 Uhr) werden bis zu 60 Euro der Kosten erstattet
  • Bei der alternativen Nutzung von Fernverkehrszügen werden die Zusatzkosten komplett ohne Begrenzung erstattet
  • Die Begrenzung der Umstiegszeit auf ein alternatives Verkehrsmittel ist auf 60 Minuten begrenzt

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gibt es erhöhte Erstattungsbeträge für BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer und zwar gilt hier der Höchstbetrag (60 Euro) rund um die Uhr, also auch tagsüber.

Die Mobilitätsgarantie greift nicht bei folgenden Verkehrsunternehmen: PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, Firma Pollmann Reisen GmbH, Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG, ÖSPV im Stadtgebiet Osnabrück, Dortmund Airport Shuttle/Airport Express.

Wenn sich Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen ergeben, gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht. Auch wenn während der Fahrt eine Verspätung auftritt und Sie dadurch Ihren Anschluss verpassen, greift die Garantie ebenfalls nicht.