Monatstickets für Schüler und Auszubildende

AzubiAbo und NRWupgrade

Der WestfalenTarif hält für Schüler und Auszubildende günstige Dauerangebote bereit. So gibt es zum Beispiel das Schüler/AzubiMonatsTicket für Selbstzahler

Das Schüler/AzubiMonatsTicket heißt Monatsticket für Selbstzahler, wenn du es nicht von deiner Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung erhältst, sondern selber kaufen musst.

Für den Kauf benötigst du eine Kundenkarte. Das Schüler/AzubiMonatsTicket hat die gleiche Gültigkeit wie das reguläre MonatsTicket (mit Ausnahme der Mitnahmeregelung und Übertragbarkeit).

Es ist erhältlich für...

  • Schülerinnen und Schüler
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Praktikanten
  • Volontäre
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischem Jahr oder ähnlichen sozialen Diensten
  • Kunden, die sich derzeit in einem staatlich anerkannten Ausbildungsverhältnis befinden

Neues AboTickets für Auszubildende: Das AzubiAbo Westfalen und das NRWupgrade

Logo NRWupgrade ab 1. August

Ein unschlagbar günstiges Duo für mehr Mobilität für Auszubildende. Seit August 2019 gibt es im WestfalenTarif das AboTicket (66,40 Euro/Monat) für Auszubildende: Das AbzubiAbo Westfalen.

Damit gibt es erstmals ein eigenes, kostengünstiges DauerTicket für Auszubildende in unserem Tarifraum. Gleichzeitig wird ein neues Zusatzabo angeboten, das so genannte NRWupgradeAzubi. Zum Aufpreis von 21 Euro/Monat können Berechtigte dadurch in ganz Nordrhein-Westfalen mit Bus & Bahn unterwegs sein. Das Upgrade kann nur in Kombination mit dem AzubiAbo Westfalen gebucht werden.

Das neue personenbezogene AzubiAbo Westfalen gilt für Auszubildende, FSJler, BFDler und weitere berechtigte Personen. Es ist ein Jahresabo und du kannst es abschließen, wenn dein Wohn-, Schul- oder Ausbildungsort im WestfalenTarif liegt. Hierfür musst di einen Nachweis erbringen.

Wenn du es direkt online bestellen willst, dann bist du hier richtig: teutoowl.de.

Das Schüler/AzubiMonatsTicket für Selbstzahler

Junge Schüler im Bus

Das Schüler/AzubiMonatsTicket erhalten Schülerinnen oder Schüler von ihrer Schule und die Kosten werden dann vom Schulwegkostenträger übernommen.

Dies ist allerdings nicht immer der Fall, zum Beispiel wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind wie zum Beispiel die Entfernung von der Schule zum Wohnort.

Das Schüler/AzubiMonatsTicket heißt Monatsticket für Selbstzahler, wenn Sie es nicht von Ihrer Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung erhalten, sondern selber kaufen müssen. Für den Kauf wird auch eine Kundenkarte benötigt. Das Schüler/AzubiMonatsTicket hat die gleiche Gültigkeit wie das reguläre MonatsTicket (mit Ausnahme der Mitnahmeregelung und Übertragbarkeit).

  • Das Schüler/AzubiMonatsTicket ist nicht übertragbar
  • Es kann keine weitere Person auf dem Ticket mitgeführt werden.
  • Es ist erhältlich für Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Studierende, Praktikanten, Volontäre, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischem Jahr oder ähnlichen sozialen Diensten und weitere Kunden, die sich derzeit in einem staatlich anerkannten Ausbildungsverhältnis befinden.
  • Aufgrund rechtlicher Bestimmungen berechtigen zwar die meisten, aber nicht alle Ausbildungsverhältnisse zum Kauf des MonatsTickets für Selbstzahler.

Schüler/AzubiMonatsTicket (Ausgabe durch Schulwegkostenträger)

Das Schüler/AzubiMonatsTicket wird an Schülerinnen und Schüler ausgegeben, die die Fahrtkosten vom Schulwegkostenträger erstattet bekommen. Die Tickets werden bei den Verkehrsunternehmen vom Schulwegkostenträger bezogen und von diesen an die Schüler ausgegeben. Wenn Sie das Schüler/AzubiMonatsTicket von Ihrem Schulwegkostenträger erhalten ist eine Kundenkarte nicht erforderlich.